Catering / Café / Bar
 

AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
CoffeeandWildbar

§ 1 – Regelungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Angebots- und Geschäftsbedingungen der CoffeeandWildbar  gelten nur für deren Tätigkeit als Auftragnehmer für Catering- und Partyserviceleistungen, d.h. ausschließlich in Hinblick auf die Lieferung von Getränken und Speisen, die Anmietung bzw. den Verleih von Partyzubehör, sonstige Partyservice- und/oder Partypersonaldienstleistungen und die Vermittlung eines Warenbezuges bzw. der Dienstleistungen von Drittanbietern.
1.2 Die nachstehenden AGB der CoffeeandWildbar sind im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, Personengesellschaften, juristischen Personen, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes, öffentlich –rechtlichen Sondervermögen und natürlichen Personen anwendbar.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei erkennt die CoffeeandWildbar nicht an, diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.4 Für das Vertragsverhältnis der Parteien sind vorrangig die individualvertraglich getroffenen Vereinbarungen, ergänzt um die Allgemeinen Angebots- und Geschäftsbedingungen der CoffeeandWildbar und die gesetzlichen Vorschriften, maßgeblich.
§ 2 – Vertragsgegenstand
2.1.1 Bei den im Rahmen unserer Webseite, sonstiger Internetseiten, Presseveröffentlichung, sonstiger Druckerzeugnisse und/oder Werbematerialien beschriebenen Produkten und Partyserviceleistungen der CoffeeandWildbar und den ausgewiesenen Preisen, werden allgemeine Qualitätskriterien mittlerer Art und Güte und eine für Events allgemein übliche Durchschnittsgesamtportionsmenge je Veranstaltungsteilnehmer zugrunde gelegt, die von der CoffeeandWildbar nach billigem Ermessen je Buchung jeweils festgelegt wird.
2.1.2 Erhöhte Qualitätsanforderungen oder erhöhte Speisemengenerfordernisse je Veranstaltungsteilnehmer hat der Interessent in seiner Buchungsanfrage anzugeben. Die Preise werden jeweils einzelvertraglich entsprechend der Anforderungen des Interessenten gesondert vereinbart. Die vorgenannten Veröffentlichungen stellen eine Offerte der CoffeeandWildbar an Interessenten dar, ihr ein Angebot auf Abschluss eines Catering- / Partyservicevertrages zu unterbreiten.
2.1.3.1 Mit Zahlung des vertraglich vereinbarten Bruttoentgeltes ist grundsätzlich die Überlassung aller vom Auftraggeber gebuchten und von der CoffeeandWildbar zur Verfügung gestellten Ausstattungsartikel, wie z.B. Küchengeräte, Gläser, Geschirr, Besteck, sonstiges Equipment, nur für den Veranstaltungszeitraum und die vereinbarten Auf- und Abbauzeiten abgegolten.
Bei derartigen Ausstattungsartikeln handelt sich um gebrauchtes Equipment altersgemäßen Zustandes.
2.1.3.2 Ausstattungsartikel dürfen von dem Auftraggeber nur zum vertragsgemäßen Zweck genutzt werden.
2.1.3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der CoffeeandWildbar Beschädigungen oder den Verlust von Ausstattungsartikeln der CoffeandWildbar unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den Bruttowiederbeschaffungswert beschädigter oder fehlende Ausstattungsartikel zu erstatten.
2.1.3.4 Grundsätzlich werden von der CoffeeandWildbar gebuchte Ausstattungsartikel ordnungsgemäß chargenspezifisch verpackt an den Veranstaltungsort angeliefert. Die Entpackung und Aufstellung ist – sofern nicht eine entsprechend entgeltlich Zusatzleistung mit der CoffeeandWildbar vereinbart ist – ausschließlich Sache des Auftraggebers.
2.1.3.5 Die Ausstattungsartikel müssen vom Auftraggeber zur Abholung am vereinbarten Abholtag in Artikelchargen geordnet bereitgestellt werden. Das Equipment und Geschirr ist von Speiseresten befreit bereitzustellen.
2.1.3.6 Bei nicht ordnungsgemäßer Zusammenstellung der Artikel werden erforderliche Aufräum- bzw. Verpackungsarbeiten mit einem Stundensatz von netto 29 €, zzgl. MwSt. in gesetzlicher Höhe / je Mitarbeiter der CoffeeandWildbar in Rechnung gestellt.
2.1.3.7 Die Kosten für die Endreinigung übernimmt die CoffeeandWildbar. Diese sind mit der Zahlung der vereinbarten Bruttoentgelte abgegolten.
2.1.4 Die in den vorgenannten Veröffentlichungen genannten An-/Abfahrtspreise sind pauschalbeträge.
2.1.5 Bruch- und Schwundmengen werden separat berechnet und können inhärenterweise nicht Teil der Entgelte sein, da Sie erst während des Events entstehen.
2.1.6 Die Gesamtentgelte sind stets zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zu entrichten. Die Höhe des Gesamtentgeltes ergibt sich ausschließlich aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag und – bei Entstehen von Bruch- und Schwundmengen – aus der Rechnung der CoffeeandWildbar.
2.1.7 Bis zur Erfüllung aller, gleich aus welchem Rechtsgrunde bestehender Zahlungsansprüche der CoffeeandWildbar durch den Auftraggeber behält sich die CoffeeandWildbar das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) ausdrücklich vor.
2.2.1 CoffeeandWildbar weist ausdrücklich darauf hin, dass, soweit und sofern CoffeeandWildbar im Rahmen ihrer Produktpräsentation mehrgängige Buffets offeriert oder die Ausrichtung eines Buffets Vertragsgegenstand ist, grundsätzlich die Anzahl der je Buffetgang gelieferten Essensportionen nicht der jeweiligen Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer entspricht, sondern von CoffeeandWildbar nach billigem Ermessen – in Hinblick auf eine angemessene Gesamtverzehrmenge pro Person – festgelegt wird.
2.2.2 Soweit und sofern der Auftraggeber den Wunsch hat, dass bei jedem Buffetgang bzw. Gericht eines Buffets die Anzahl der Portionen der Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer entsprechen soll, hat er dies im Rahmen seiner Buchung ausdrücklich anzumerken. Eine derartige Leistungsänderung erhöht den Buffetpreis/Person, der von den Vertragsparteien im Rahmen des Vertrages vorher schriftlich festzulegen ist.
2.2.3 Der Büffettaufbau ist eine Sonderleistung der CoffeeandWildbar, die – unter Festlegung eines Aufbauentgeltes – stets von den Vertragsparteien gesondert vertraglich vereinbart werden muss.
2.4 Der Mindestbestellwert beträgt netto 80 €.
2.5 Die angegebenen Preise für Cateringleistungen sind stets für Veranstaltungen von mindestens 5 Personen kalkuliert. Bei Veranstaltungen mit einer geringeren Personenzahl ist der Preis stets zwischen der CoffeeandWildbar und dem Kunden gesondert schriftlich zu vereinbaren.
§ 3 – Abschluss des Catering -/Partyservicevertrages
Stornierung
3.1 Durch die nach Prüfung und Auswahl der Produkt- und Leistungspalette erfolgende schriftliche, mündliche oder fernmündliche Buchung des Interessenten bietet dieser der CoffeeandWildbar den Abschluss eines Catering- bzw. Partyservicevertrages rechtsverbindlich an.
3.2 Der Catering/Partyservicevertrag kommt erst mit der Annahme des Angebotes des Interessenten durch die CoffeeandWildbar zustande. Die Annahme erfolgt unverzüglich nach Zugang der Buchung schriftlich, oder per Mail, lediglich in Eilfällen mündlich oder fernmündlich und beinhaltet konkret die von der CoffeeandWildbar vertraglich zu erbringenden Leistungen, die Nettopreise und die sonstigen Vertragskonditionen, soweit diese von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CoffeeandWildbar abweichen.
3.3 Soweit und sofern das Buchungsangebot des Interessenten Inhalte umfasst, die von der CoffeeandWildbar nicht akzeptiert werden, wird die Auftragsbestätigung/Annahmeerklärung der CoffeeandWildbar vom Inhalt der Buchung abweichen. In diesem Falle liegt eine Ablehnung des Buchungsangebotes des Interessenten und neues Vertragsangebot der CoffeeandWildbar vor, an das sie nur für die Dauer von 3 Werktagen ab Zugang der vom Angebot abweichenden Auftragsbestätigung bei dem Interessenten gebunden ist. Nur innerhalb dieser Frist kann und muss der Interessent das neue Angebot schriftlich, per Mail, Fax oder konkludent, durch die Zahlung des vereinbarten Gesamtentgeltes, einschließlich MwSt., annehmen. Erfolgt keine Annahme des Interessenten liegt kein Vertragsverhältnis vor.
3.4 Der Auftraggeber (AG) ist – vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen und der Zahlung der vereinbarten Schadensersatzpauschal – jederzeit berechtigt von dem mit der CoffeeandWildbar Partyservice geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
3.5 Erfolgt ein Rücktritt des AG von dem mit der CoffeeandWildbar abgeschlossenen Vertrages bis 20 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von der CoffeeandWildbar zu vertreten ist – der CoffeeandWildbar pauschal 20 % der vereinbarten Gesamtnettovergütung zu zahlen.
3.6 Tritt der AG von dem mit der CoffeeandWildbar abgeschlossenen Vertrag innerhalb eines Zeitraum von 19 – 14 Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von der CoffeeandWildbar zu vertreten ist – der CoffeeandWildbar pauschal 30 % der vereinbarten Gesamtnettovergütung zu zahlen.
3.7 Ein Rücktritt des AG von dem mit der CoffeeandWildbar abgeschlossenen Vertrag innerhalb eines Zeitraum von 13 – 7 Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von der CoffeeandWildbar zu vertreten ist – der CoffeeandWildbar pauschal 60 % der vereinbarten Gesamtnettovergütung zu zahlen.
3.8 Erfolgt der Rücktritt des AG von dem mit der CoffeeandWildbar abgeschlossenen Vertrag innerhalb eines Zeitraum von 6  – 2 Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von der CoffeeandWildbar zu vertreten ist – der CoffeeandWildbar pauschal 75 % der vereinbarten Gesamtnettovergütung zu zahlen.
3.9 Bei Rücktritt des AG von dem mit der CoffeeandWildbar abgeschlossenen Vertrag ab 2 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin, hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von der CoffeeandWildbar zu vertreten ist – der CoffeeandWildbar pauschal 100 % der vereinbarten Gesamtnettovergütung zu zahlen.
3.10 Der CoffeeandWildbar bleibt vorbehalten, anstelle der vorstehenden Pauschalbeträge dem Auftraggeber den ihr durch den Rücktritt entstandenen Schaden und entgangenen Gewinn geltend zu machen und gegen Nachweis in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
3.11 Der Rücktritt ist von dem AG stets schriftlich zu erklären.
§ 4 – Lieferung
4.1 Für die Lieferung im Umkreis von 30km berechnet die CoffeeandWildbar – sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wird – wir eine Lieferpauschale /Abholung von 45€ . Lieferungen im Umkreis von 45km berechnet die CoffeeandWildbar – sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wird – wir eine Lieferpauschale /Abholung von 55€ . Lieferungen im Umkreis von mehr als 45km wird die Anfahrt und Abfahrt Pauschale gesondert berechnet .Die Lieferung erfolgt bis zur ersten Tür. Sollte uns ein erhöhter Mehraufwand bedingt durch erschwerten Zugang sowie erschwerte Aufbau- / Abbauortsverhältnisse entstehen, wird ein Entgelt von 28 € pro Stunde berechnet.
4.2 Für Lieferungen außerhalb der Geschäftszeiten der CoffeeandWildbar, am Wochenende und an Orte, die nicht unmittelbar mit dem PKW erreichbar sind, wird ein Preisaufschlag/ je Gericht vonCoffeeandWildbar erhoben, dessen Höhe im Rahmen des Vertrages schriftlich vereinbart wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, CoffeeandWildbar auf Besonderheiten des Lieferortes ausdrücklich hinzuweisen. Soweit und sofern der Auftraggeber dies unterlässt, ist die CoffeeandWildbar berechtigt, den Preisaufschlag nach billigem Ermessen selbst festzulegen.
4.3 Die Bürozeiten der CoffeandWildbar sind Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Abholungen jederzeit möglich nach Vereinbarung.
4.4 Die Lieferung erfolgt stets an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zu einem vorher vertraglich vereinbarten Liefertermin.
4.5 Bei dem vertraglich vereinbarten Liefertermin handelt es sich nur dann um einen Fixtermin, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten ist nur der Liefertag verbindlich, nicht jedoch der angekündigte Zeitpunkt (Uhrzeit) der Lieferung, da trotz größter Sorgfalt insbesondere verkehrstechnisch bedingte Zeitverzögerungen unvermeidbar sind. Bei angekündigten Lieferzeitpunkten muss der Auftraggeber eine Überschreitungszeitspanne von mindestens 60 Minuten einkalkulieren.
§ 5 – Zahlung, Zahlungsfälligkeit, Vorkasse
5.1 Der Auftraggeber erhält von der CoffeeandWildbar stets eine den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften entsprechende Rechnung, die die vertraglich Nettoentgelte und die MwSt. in gesetzlicher Höhe ausweist.
5.2 § 5 Ziff. 5.1 gilt für die Inrechnungstellung von Bruch- und Fehlmengen von Ausstattungsartikeln entsprechend.
5.3 Bei einem Auftragsvolumen über netto 2.500,00 € kann die CoffeeandWildbar die Durchführung der Lieferung von der Leistung einer Vorauszahlung durch den Auftraggeber in Höhe der Hälfte der Bruttogesamtauftragssumme, zahlbar nach Zugang einer Vorschussrechnung, bis spätestens zum 10 Werktag vor dem vereinbarten Liefertermin, abhängig machen. Der Vorschuss ist auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der CoffeeandWildbar zu überweisen. Soweit und sofern keine fristgemäße Vorschusszahlung erfolgt steht der CoffeeandWildbar das Recht zu von dem Vertrag zurückzutreten.
5.4 Bis zu einem Gesamtauftragsvolumen bis netto 500,00 € ist das vertraglich vereinbarte Bruttogesamtentgelt Zug um Zug gegen Lieferung der vereinbarten Ware und Erbringung der vereinbarten Leistung sowie Übergabe einer Rechnung i.S.v. § 5 Ziff. 5.1 in bar, per Überweisung oder Kartenzahlung zu zahlen.
5.5 Bei eine Auftragsvolumen über netto 500,00 € ist das vertraglich vereinbarte Bruttogesamtentgelt innerhalb von 14 Werktagen nach Lieferung der vereinbarten Ware, Erbringung der vereinbarten Leistung und Zugang einer Rechnung i.S.v. § 5 Ziff. 5.1, auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des CoffeandWildbar zu überweisen.
5.6 Soweit und sofern von dem Auftraggeber Vorauszahlungen geleistet wurden, werden diese in der Abschlussrechnung ausgewiesen.
5.7 Für den fristgerechten Zugang von Zahlungen, einschließlich ggf. vereinbarter Abschlags- und/oder Vorschusszahlungen, ist nicht der Zeitpunkt der Absendung des Geldbetrages, sondern dessen Eingang auf dem Bankkonto der CoffeandWildbar maßgeblich.
5.8 Soweit und sofern der Auftraggeber mit seinen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt, kann die CoffeandWildbar mit der zweiten schriftlichen Mahnung als Verwaltungskostenpauschale eine Mahngebühr in Höhe von 15 € erheben. Der Auftraggeber hat anfallende Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an die CoffeandWildbar – zusammen mit dem rückständigen Bruttoentgelten – zu entrichten.
§ 6 – Obliegenheiten des Auftraggebers
Gewährleistung Haftung
6.1 Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware bei deren Erhalt auf Mängel unverzüglich zu untersuchen.
6.1.1 Bei der Lieferung von Ware, die einen Sachmangel aufweist und/oder bei schuldhaft fehlerhaften Dienstleistungen des CoffeandWildbar stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu, wobei sich die CoffeandWildbar vorbehält, bei Schäden, die auf angeblich fehlerhafte Dienstleistungen beruhen, den Exculpationsbeweis zu führen.
6.2 Hat die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich diese nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder allgemeine Verwendung oder hat sie nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber mit der CoffeeandWildbar vertraglich vereinbart hat, leistet die CoffeandWildbar grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt eine zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nochmalige Nachlieferung verlangen oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen (Minderung).
6.3 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängel der gelieferten Ware oder mangelhafter Dienstleistungen sind ausgeschlossen, wenn deren Mängel nicht unverzüglich, d.h. binnen einer angemessenen Frist nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt und CoffeandWildbar die Möglichkeit zur Nachbesserung, zumutbaren Nacherfüllung bzw. Fehlerbeseitigung – binnen einer angemessenen Frist – eröffnet wird.
6.4.1 Die CoffeeandWildbar erbringt ihre Leistungen grundsätzlich mit eigenen Angestellten. Sie ist jedoch jederzeit berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Subunternehmer und/ oder Sublieferanten nach eigenem billigem Ermessen einzuschalten.
6.5.2 Die Haftung der CoffeandWildbar wird durch die Einschaltung von Subunternehmer und Sublieferanten nicht berührt. Sie haftet für die Leistungen ihrer Subunternehmer und Sublieferanten ebenso wie für ihre Eigenleistungen, soweit und sofern im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen keine anderweitige Regelung getroffen wird.
6.6 Wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird die Haftung der CoffeeandWildbar für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Auf Ziff. 6.9 wird verwiesen.
6.7.1 Soweit CoffeeandWildbar aufgrund einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachten Schaden dennoch haftet, wird – gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen -die Haftung der Höhe nach auf die Höhe der Nettoauftragssumme begrenzt.
6.7.2 Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen stehen keine Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinn, Folgeschäden und/oder sonstiger mittelbarer Schäden zu, soweit und sofern die vorgenannten Auftraggeber nicht bei Vertragsschluss die CoffeandWildbar schriftlich darauf hinweisen, dass diesbezüglich eine erhöhte Eintrittwahrscheinlichkeit besteht und auftraggeberseits darauf bestanden wird, dass die CoffeandWildbar hierfür einzustehen hat.
6.8 Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, beschränkt sich die Haftung der CoffeeandWildbar bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen der CoffeeandWildbar oder deren Erfüllungsgehilfen auf einen Betrag in Höhe der von der Betriebshaftpflichtversicherung der CoffeeandWildbar insoweit gewährten Deckungssumme. Auf Ziff. 6.9 wird verwiesen.
6.9 Die Haftungsbeschränkungen und- Ausschlüsse gemäß Ziffer 6.6, 6.7 und 6.8 gelten nicht für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Schadensersatzansprüche, die auf ein arglistigen Verhaltens der CoffeeandWildbar zurückzuführen sind und/oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.10 Können durch Einwirkungen höherer Gewalt, z.B. Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Streik oder Aussperrungen, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so ist die betreffende Vertragspartei im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung ihrer vertraglichen Verpflichtung befreit.
6.11 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche begründete Reklamation unverzüglich mündlich, fernmündlich, per Mail oder schriftlich dem Geschäftsführer der CoffeeandWildbar oder dem im Rahmen des Vertrages schriftlich benannten Projektleiter der CoffeandWildbar mitzuteilen, sodass dieser die Möglichkeit hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Reklamationen gegenüber sonstigen Dritten sind rechtlich unerheblich.
6.12 Die CoffeeandWildbar unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von durch sie bzw. ihre Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden Dritter. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn es der CoffeeandWildbar möglich, ist den jeweiligen Schaden, aufgrund einer seitens des Auftraggebers gegenüber der CoffeeandWildbar erfolgten unverzüglich Schadensanzeige, ebenfalls dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
6.13 Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflichten des Auftraggebers hat dieser den sich hieraus ggf. entstehenden Schaden der CoffeeandWildbar zu ersetzen
§ 7 – Datenverarbeitungsklausel
7.1 Zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ist es notwendig, dass die CoffeeandWildbar  die ihr anvertrauten personen- und objektbezogenen Daten EDV – technisch, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt.
7.2 Personenbezogen sind alle Daten, die Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse des Auftraggebers enthalten.
7.3 Die Weitergabe der vorgenannten Daten erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers.
7.4 Der Auftraggeber kann jederzeit sein Einverständnis bezüglich der Speicherung seiner Daten widerrufen und/oder die Berichtigung von gespeicherten Daten verlangen sowie die Daten unentgeltlich bei der CoffeeandWildbar einsehen bzw. über Art und Umfang der gespeicherten Daten ein Auskunftsverlangen stellen. Die Datenauskunft wird schriftlich erteilt.
§ 8 – Disclaimer
8.1 Die Homepage der CoffeeandWildbar weist gelegentlich Links zu anderen Seiten auf.
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat, soweit und sofern man sich nicht ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
8.2 Höchstvorsorglich erklären die CoffeeandWildbar daher zu allen auf ihrer Webseite über Links erreichbaren Seiten und deren Inhalte folgendes:
Die CoffeeandWildbar stellt ausdrücklich klar, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der über auf ihrer Webseite vorhandenen Links erreichbaren Seiten hatte.
Sie distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten über Links Ihrer Webseite erreichbaren Seiten und macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen.
§ 9 – Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne Regelungen eines Vertrages zwischen der CoffeeandWildbar und dem Auftraggeber ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies – soweit gesetzlich zulässig – die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
9.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem § 9 Ziff. 9.1 betreffenden Fall, anstelle einer unwirksamen und/oder nichtigen Regelung und/oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke eine Vertragsklausel schriftlich zu vereinbaren, die rechtlich zulässig der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken eines Vertrages.
9.3 Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegen Forderungen der CoffeeandWildbar aufzurechnen.
9.4 Der Auftraggeber bedarf zur Abtretung aller vertraglichen Ansprüche gegen die CoffeeandWildbar deren vorherige schriftliche Einwilligung.
9.5 Sofern und soweit es sich bei dem Vertragsparteien des Vertrages um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Göttingen vereinbart.
§ 10 - Salvatorische Klausel
10.1 Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.